Allgemeine Geschäftsbedingungen für die karlsCORE Cloud

zwischen

sblum GmbH, Willy-Brandt-Allee 4, 81829 München, info@sblum.de, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 179490, vertreten durch Sebastian Blum, USt-Identifikations-Nr.: DE266073358

- im Folgenden „Provider“ -

und

dem vorbezeichneten Kunden

- im Folgenden „Kunde“ -

geschlossen werden.


§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner und Begriffsbestimmungen

(1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Provider und dem Kunden gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Provider stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

(2) Vertragspartner des Kunden und Betreiber der Cloud-Plattform ist ausschließlich die sblum GmbH. Die Bezeichnung „karlsCORE Cloud“ bezeichnet die vom Provider betriebene Online-Plattform unter der Produkt- und Plattformbezeichnung „karlsCORE Cloud“.

(3) Die karlsCORE GmbH ist nicht Vertragspartner des Kunden, sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart. Die karlsCORE GmbH stellt innerhalb der karlsCORE Cloud insbesondere E-Books, Wissen, Videos, Workshops und sonstige Lern- oder Fachinhalte bereit. Der technische Betrieb, die Bereitstellung und die vertragliche Leistungserbringung gegenüber dem Kunden erfolgen durch den Provider.

(4) Das Angebot der karlsCORE Cloud richtet sich ausschließlich an gewerbliche Nutzer im Sinne von Unternehmern, Freiberuflern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind von der Nutzung ausgeschlossen.

(5) Der Kunde versichert durch Abschluss des Vertrages, dass er in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Der Kunde kann aus dem Sortiment des Providers ein Produkt oder einen Tarif auswählen und über den hierfür vorgesehenen Button einen verbindlichen Antrag auf Abschluss eines Nutzungsvertrags über die karlsCORE Cloud abgeben. Vor Absenden der Bestellung kann der Kunde seine Angaben jederzeit ändern und einsehen.

(2) Der Antrag auf Abschluss eines kostenpflichtigen Nutzungsvertrags kann nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Kunde zuvor auf die Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Datenschutzerklärung sowie – soweit anwendbar – des Auftragsverarbeitungsvertrags hingewiesen wurde. Durch das Absenden der Anmeldung erklärt der Kunde, dass er diese Dokumente zur Kenntnis genommen hat und mit der Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden ist.

(3) Der Provider schickt dem Kunden eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Bestellung des Kunden nochmals aufgeführt wird. Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung beim Provider eingegangen ist, und stellt noch keine Annahme des Antrags dar.

(4) Der Vertrag kommt durch die Annahmeerklärung des Providers zustande, die durch eine Bestätigungs-E-Mail oder durch die Freischaltung des Zugangs zur karlsCORE Cloud erfolgt. Die wesentlichen Bestelldaten teilt der Provider dem Kunden per E-Mail mit. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind in diesen E-Mails verlinkt, jederzeit über die Plattform abrufbar und werden vom Provider gespeichert.

(5) Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.

§ 3 Leistungen des Providers; Plattform und Speicherplatz

(1) Der Provider gewährt dem Kunden die Nutzung der jeweils aktuellsten Version der Plattform über das Internet (1) Der Provider gewährt dem Kunden während der Vertragslaufzeit die Nutzung der jeweils aktuellen Version der karlsCORE Cloud über das Internet mittels Zugriff durch einen Browser.

(2) Die karlsCORE Cloud ist eine Online-Plattform, die spezialisierte Werkzeuge und KI-gestützte Funktionen für Online-Marketing, Analyse, Content-Erstellung, Monitoring, SEO und verwandte digitale Geschäftsprozesse bereitstellt. Der konkrete Funktionsumfang und die Einsatzbedingungen ergeben sich aus der jeweils aktuellen Leistungsbeschreibung, insbesondere aus Anlage 1.

(3) Der Provider gewährleistet die Funktionsfähigkeit und Verfügbarkeit der karlsCORE Cloud während der Dauer des Vertragsverhältnisses nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und wird die Plattform in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand erhalten.

(4) Der Provider wird dem Kunden nach Vertragsschluss unverzüglich in elektronischer Form Zugangsdaten oder eine andere geeignete Zugangsmöglichkeit bereitstellen.

(5) Der Provider kann die karlsCORE Cloud aktualisieren, ändern oder weiterentwickeln, insbesondere aufgrund geänderter Rechtslage, technischer Entwicklungen, Sicherheitsanforderungen, Produktverbesserungen oder zur Anpassung an Marktanforderungen. Der Provider wird dabei die berechtigten Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen.

(6) Führt eine Änderung der karlsCORE Cloud zu einer wesentlichen Beeinträchtigung berechtigter Interessen des Kunden, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu. Der Provider wird den Kunden über wesentliche Änderungen rechtzeitig informieren.

(7) Eine Anpassung der karlsCORE Cloud an individuelle Bedürfnisse oder die individuelle IT-Umgebung des Kunden schuldet der Provider nicht, sofern dies nicht ausdrücklich gesondert vereinbart wurde.

(8) Der Provider wird die karlsCORE Cloud regelmäßig warten und den Kunden über damit verbundene wesentliche Einschränkungen rechtzeitig informieren. Wartungen werden nach Möglichkeit außerhalb üblicher Geschäftszeiten durchgeführt, sofern nicht zwingende technische, sicherheitsrelevante oder betriebliche Gründe eine Wartung zu einem anderen Zeitpunkt erforderlich machen.

(9) Der Provider stellt dem Kunden zur Ablage von Daten und für Zwecke der Nutzung der karlsCORE Cloud Speicherplatz auf Servern des Providers oder von durch den Provider eingesetzten Dienstleistern zur Verfügung. Der Provider wird für die Abrufbarkeit der Daten im Rahmen der Nutzung der karlsCORE Cloud sorgen.

(10) Der Provider trifft dem Stand der Technik entsprechende technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Daten. Der Provider führt angemessene technische Sicherungsmaßnahmen für den Plattformbetrieb durch. Diese ersetzen keine eigenverantwortliche Archivierung oder Exportpflicht des Kunden. Der Kunde ist verpflichtet, geschäftskritische Inhalte regelmäßig über verfügbare Exportfunktionen oder andere geeignete Verfahren zu sichern.

(11) Der Kunde bleibt Inhaber der von ihm in der karlsCORE Cloud abgelegten Daten und Inhalte.

§ 4 Inhalte, Wissensmaterialien und Drittinhalte

(1) Innerhalb der karlsCORE Cloud können E-Books, Videos, Workshops, Vorlagen, Fachinformationen, Lernmaterialien und sonstige Wissensinhalte bereitgestellt werden. Diese Inhalte können insbesondere von der karlsCORE GmbH oder von weiteren Kooperationspartnern stammen.

(2) Solche Inhalte dienen der allgemeinen Information, Weiterbildung und Unterstützung des Kunden. Sie stellen keine Rechts-, Steuer-, Finanz-, medizinische oder sonstige berufsrechtlich regulierte Beratung dar, sofern dies nicht ausdrücklich als gesonderte Leistung vereinbart wurde.

(3) Der Kunde erhält an den bereitgestellten Lern- und Wissensinhalten ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares und zeitlich auf die Vertragslaufzeit beschränktes Recht, diese Inhalte im Rahmen seiner eigenen geschäftlichen Tätigkeit zu nutzen.

(4) Eine Vervielfältigung, öffentliche Zugänglichmachung, Weitergabe, Veröffentlichung, der Weiterverkauf oder die sonstige Verwertung der Lern- und Wissensinhalte außerhalb der vertraglich erlaubten Nutzung ist ohne vorherige Zustimmung des jeweiligen Rechteinhabers nicht gestattet.

(5) Soweit Inhalte von der karlsCORE GmbH oder Dritten bereitgestellt werden, bleibt der Provider gegenüber dem Kunden Vertragspartner für die Bereitstellung innerhalb der karlsCORE Cloud. Rechteinhaber der jeweiligen Inhalte bleiben die karlsCORE GmbH oder der jeweilige Dritte, soweit nicht abweichend angegeben.

§ 5 Nutzungsumfang und -rechte

(1) Eine physische Überlassung der karlsCORE Cloud an den Kunden erfolgt nicht.

(2) Der Kunde erhält an der jeweils aktuellen Version der karlsCORE Cloud ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht unterlizenzierbares und nicht übertragbares Recht, die Plattform während der Vertragslaufzeit mittels Zugriff über einen Browser nach Maßgabe der vertraglichen Regelungen zu nutzen.

(3) Der Kunde darf die karlsCORE Cloud nur im Rahmen seiner eigenen geschäftlichen Tätigkeit und nur im vertraglich vereinbarten Umfang nutzen. Eine weitergehende Nutzung, insbesondere eine Überlassung an Dritte, ein Weiterverkauf, eine Unterlizenzierung oder eine Nutzung für fremde Geschäftszwecke, ist nur mit vorheriger Zustimmung des Providers zulässig.

(4) Der Kunde darf keine technischen Schutzmaßnahmen, Zugriffsbeschränkungen oder Sicherheitsmechanismen der karlsCORE Cloud umgehen, verändern oder beeinträchtigen.

§ 6 Support

(1) Der Provider richtet für Anfragen des Kunden zu Funktionen der karlsCORE Cloud einen Support-Service ein.

(2) Support-Anfragen können per E-Mail an info@karlscore.net oder über vom Provider bereitgestellte Support-Kanäle gestellt werden.

(3) Die Anfragen werden grundsätzlich in zeitlicher Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Eine bestimmte Reaktionszeit ist nur geschuldet, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde oder sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergibt.

§ 7 Service Levels; Verfügbarkeit; Störungsbehebung

(1) Der Provider gewährt eine Gesamtverfügbarkeit der karlsCORE Cloud von mindestens 99,00 % im Monatsmittel am Übergabepunkt. Der Übergabepunkt ist der Routerausgang des Rechenzentrums des Providers oder des vom Provider eingesetzten Hosting-Dienstleisters.

(2) Als Verfügbarkeit gilt die Möglichkeit des Kunden, die wesentlichen Hauptfunktionen der karlsCORE Cloud zu nutzen. Nicht als Ausfallzeiten gelten geplante Wartungsfenster, sofern sie mit angemessener Frist angekündigt wurden, sowie Zeiten, in denen die Nichtverfügbarkeit auf Umständen beruht, die außerhalb des Verantwortungsbereichs des Providers liegen.

(3) Ungeplante Störungen gelten als Nichtverfügbarkeit, soweit wesentliche Hauptfunktionen der karlsCORE Cloud nicht nutzbar sind und die Ursache im Verantwortungsbereich des Providers liegt. Zeiten unerheblicher Störungen bleiben bei der Berechnung der Verfügbarkeit außer Betracht.

(4) Für den Nachweis der Verfügbarkeit sind die Messinstrumente des Providers oder des eingesetzten Hosting-Dienstleisters maßgeblich, sofern der Kunde keine abweichende Messung nachweist.

(5) Der Kunde hat Störungen der karlsCORE Cloud unverzüglich an info@karlscore.net oder über die vom Provider bereitgestellten Support-Kanäle zu melden. Eine Störungsmeldung und -bearbeitung ist Montag bis Freitag, ausgenommen bayerische Feiertage, zwischen 9:00 Uhr und 17:00 Uhr gewährleistet.

(6) Schwerwiegende Störungen, bei denen die Nutzung der karlsCORE Cloud insgesamt oder einer wesentlichen Hauptfunktion nicht möglich ist, wird der Provider innerhalb angemessener Frist bearbeiten und nach Möglichkeit beheben. Sofern absehbar ist, dass eine Behebung nicht kurzfristig möglich ist, wird der Provider den Kunden hierüber informieren und eine Einschätzung zur voraussichtlichen weiteren Bearbeitung geben.

(7) Sonstige erhebliche Störungen, bei denen Haupt- oder Nebenfunktionen beeinträchtigt sind, aber grundsätzlich genutzt werden können, werden innerhalb angemessener Frist während der Servicezeiten bearbeitet.

(8) Die Beseitigung unerheblicher Störungen liegt im angemessenen Ermessen des Providers.

(9) Dem Kunden stehen die gesetzlichen Ansprüche gegen den Provider zu.

§ 8 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde hat die ihm übermittelten Zugangsdaten dem Stand der Technik entsprechend vor Zugriffen Dritter zu schützen und vertraulich zu behandeln. Der Kunde wird dafür sorgen, dass eine Nutzung nur im vertraglich vereinbarten Umfang erfolgt. Ein unberechtigter Zugriff ist dem Provider unverzüglich mitzuteilen.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz und innerhalb der karlsCORE Cloud keine Daten, Inhalte oder Informationen abzulegen, zu verarbeiten oder zu verbreiten, deren Nutzung gegen geltendes Recht, behördliche Anordnungen, Rechte Dritter oder Vereinbarungen mit Dritten verstößt.

(3) Der Kunde wird Daten vor deren Ablage oder Nutzung in der karlsCORE Cloud auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten prüfen und hierfür dem Stand der Technik entsprechende Maßnahmen einsetzen.

(4) Der Kunde ist verpflichtet, geschäftskritische Daten und Inhalte regelmäßig und angemessen eigenverantwortlich zu sichern, soweit ihm hierfür Export- oder Sicherungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen oder eine Sicherung nach Art und Nutzung der Daten erforderlich ist.

(5) Der Kunde ist verpflichtet, einen aktuellen Browser und eine dem Stand der Technik entsprechende IT-Umgebung zu verwenden.

(6) Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit seiner Eingaben, Daten, Prompts, Inhalte, Veröffentlichungen und der Nutzung der Ergebnisse aus der karlsCORE Cloud verantwortlich.

§ 9 KI-gestützte Funktionen, Eingaben und Ergebnisse

(1) Die karlsCORE Cloud kann KI-gestützte Funktionen bereitstellen, insbesondere zur Analyse, Texterstellung, Rechercheunterstützung, Content-Optimierung, Automatisierung oder Auswertung von Marketing- und Website-Daten.

(2) KI-generierte Ergebnisse können unzutreffend, unvollständig, veraltet, missverständlich, diskriminierend, rechtsverletzend oder für den vom Kunden beabsichtigten Zweck ungeeignet sein. Der Provider übernimmt keine Gewähr dafür, dass KI-generierte Ergebnisse richtig, vollständig, aktuell, frei von Rechten Dritter, einzigartig oder für einen bestimmten Zweck geeignet sind.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche KI-generierten Ergebnisse vor Verwendung, Veröffentlichung, Weitergabe oder Umsetzung eigenverantwortlich fachlich, rechtlich und inhaltlich zu prüfen.

(4) Die Nutzung der KI-gestützten Funktionen für gesetzlich verbotene Zwecke, für Entscheidungen mit rechtlicher oder ähnlich erheblicher Wirkung gegenüber natürlichen Personen oder für Hochrisiko-Anwendungsfälle im Sinne des EU AI Act ist ohne vorherige ausdrückliche Vereinbarung untersagt.

(5) Der Kunde darf keine personenbezogenen Daten, besonderen Kategorien personenbezogener Daten, Geschäftsgeheimnisse oder sonstige vertrauliche Informationen in KI-Funktionen eingeben, soweit dies für die Nutzung nicht erforderlich ist oder keine ausreichende rechtliche Grundlage und vertragliche Absicherung besteht.

(6) Kundeneingaben und vom Kunden eingestellte Inhalte bleiben Inhalte des Kunden. Soweit durch die karlsCORE Cloud Ausgaben erzeugt werden, erhält der Kunde hieran die für seine geschäftlichen Zwecke erforderlichen Nutzungsrechte, soweit diese Rechte vom Provider eingeräumt werden können.

(7) Eine Nutzung von Kundendaten zum Training von KI-Modellen durch den Provider erfolgt nur, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde oder rechtlich zulässig und transparent ausgewiesen ist. Der Provider kann Eingaben, Nutzungsdaten und Ergebnisse jedoch in anonymisierter oder aggregierter Form zur Verbesserung, Sicherheit und Weiterentwicklung der karlsCORE Cloud verwenden, soweit keine Rückschlüsse auf den Kunden oder betroffene Personen möglich sind.

(8) Soweit KI-Funktionen durch Drittanbieter oder technische Dienstleister erbracht werden, gelten ergänzend die datenschutzrechtlichen Regelungen, insbesondere der Auftragsverarbeitungsvertrag, die Datenschutzerklärung und die Informationen zu Unterauftragsverarbeitern..

§ 10 Gewährleistung

(1) Hinsichtlich der Gewährung der Nutzung der karlsCORE Cloud sowie der Zurverfügungstellung von Speicherplatz gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften, soweit in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist.

(2) Der Kunde hat dem Provider Mängel unverzüglich anzuzeigen.

(3) Die Gewährleistung für nur unerhebliche Minderungen der Tauglichkeit der Leistung wird ausgeschlossen. Die verschuldensunabhängige Haftung gemäß § 536a Abs. 1 BGB für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorlagen, ist ausgeschlossen.

§ 11 Haftung

(1) Die Parteien haften unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(2) Unbeschadet der Fälle unbeschränkter Haftung gemäß Absatz 1 haften die Parteien einander bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt.

(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Rahmen ausdrücklich übernommener Garantien.

(4) Die Regelungen dieses § 11 gelten auch zugunsten von Mitarbeitern, Vertretern, Organen und Erfüllungsgehilfen der Parteien.

§ 12 Rechtsmängel; Freistellung

(1) Der Provider gewährleistet, dass die Plattform keine Rechte Dritter verletzt. Der Provider wird dem Kunden von a(1) Der Provider gewährleistet, dass die karlsCORE Cloud bei vertragsgemäßer Nutzung keine Rechte Dritter verletzt. Der Provider wird den Kunden von Ansprüchen Dritter wegen vom Provider zu vertretender Schutzrechtsverletzungen im Zusammenhang mit der vertragsgemäßen Nutzung der karlsCORE Cloud auf erstes Anfordern freistellen sowie die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung ersetzen.

(2) Der Kunde wird den Provider unverzüglich über Ansprüche Dritter informieren, die diese aufgrund der vertragsgemäßen Nutzung der karlsCORE Cloud gegen ihn geltend machen, und dem Provider sämtliche zur Verteidigung erforderlichen Informationen, Vollmachten und Befugnisse einräumen.

(3) Der Kunde sichert zu, dass die von ihm in der karlsCORE Cloud abgelegten, eingegebenen, verarbeiteten oder bereitgestellten Inhalte, Daten, Prompts und sonstigen Informationen sowie deren Nutzung durch den Provider im Rahmen des Vertrags nicht gegen geltendes Recht, behördliche Anordnungen, Rechte Dritter oder Vereinbarungen mit Dritten verstoßen.

(4) Der Kunde wird den Provider von Ansprüchen freistellen, die Dritte aufgrund eines Verstoßes gegen Absatz 3 geltend machen.

§ 13 Zahlungsbedingungen

(1) Die Parteien vereinbaren das Entgelt und die Zahlungsmodalitäten einzelvertraglich, insbesondere über die im Bestell-, Abrechnungs- oder Zahlungsprozess ausgewiesenen Pläne, Preise, Abrechnungszeiträume und Zahlungsarten.

(2) Der Provider kann für die Abrechnung und Zahlungsabwicklung externe SaaS-, Zahlungs- oder Abrechnungsdienstleister einsetzen. Die jeweils im Bestell- oder Abrechnungsprozess angezeigten Zahlungsmodalitäten sind Bestandteil der vertraglichen Vereinbarung.

§ 14 Vertragslaufzeit und Beendigung

(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern nicht im jeweiligen Tarif, Angebot, Bestellprozess oder Abrechnungsportal eine abweichende Laufzeit vereinbart ist.

(2) Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden, sofern nicht im jeweiligen Tarif, Angebot, Bestellprozess oder Abrechnungsportal eine abweichende Kündigungsfrist vereinbart ist.

(3) Die Kündigung durch den Kunden ist über das vom Provider bereitgestellte Abrechnungsportal oder in Textform möglich. Eine Kündigung in Textform kann insbesondere per E-Mail an info@sblum.de erklärt werden.

(4) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Provider insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Mahnung mit fälligen Zahlungen in erheblichem Umfang in Verzug ist, die karlsCORE Cloud rechtswidrig nutzt oder schuldhaft gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt.

(5) Nach Vertragsende wird der Provider dem Kunden für einen angemessenen Zeitraum, maximal jedoch für 30 Tage, die Möglichkeit geben, seine in der karlsCORE Cloud gespeicherten Daten zu exportieren oder zu sichern, soweit dies technisch möglich und rechtlich zulässig ist. Weitergehende Unterstützungsleistungen können gesondert vereinbart werden.

(6) Der Provider wird sämtliche auf seinen Servern verbleibenden Kundendaten 30 Tage nach Beendigung des Vertragsverhältnisses löschen oder anonymisieren, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten, berechtigten Interessen oder technischen Sicherungsfristen entgegenstehen. Ein Zurückbehaltungsrecht oder Pfandrecht an Kundendaten zugunsten des Providers besteht nicht.

§ 15 Datenschutz

(1) Für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten gelten die Bestimmungen der Datenschutzerklärung in ihrer jeweils gültigen Fassung. Mit Abschluss eines kostenpflichtigen Abonnements erklärt sich der Kunde mit den in der Datenschutzerklärung enthaltenen datenschutzrechtlichen Bestimmungen einverstanden.

§ 16 Schlussbestimmungen

(1) Sollten einzelne Regelungen dieses Vertrags unwirksam oder nicht durchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung gilt diejenige wirksame und durchführbare Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung am nächsten kommt, soweit dies rechtlich zulässig ist. Entsprechendes gilt im Falle einer Vertragslücke.

(2) Mündliche oder schriftliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.

(3) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980.

(4) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist München, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Stand: Juni 2026

Anlage 1: Funktionsbeschreibung der karlsCORE Cloud

karlsCORE Cloud ist eine Online-Plattform, die spezialisierte Werkzeuge und KI-Tools für erfolgreiches und effizientes Online-Marketing bietet.

Die karlsCORE Cloud kann insbesondere folgende Bereiche umfassen:

  • SEO-Tools: Website-Crawler, Keyword-Analyse, Ranking-Monitoring und weitere SEO-Funktionen.
  • Content-Tools: Texterstellung, Termgewichtung, Fragen-Tools und Funktionen zur Content-Optimierung.
  • Monitoring-Tools: Server-Überwachung, Content-Monitoring, SEA-Analyse und verwandte Überwachungsfunktionen.
  • Analyse-Tools: Website Health Index, Sitemap-Check, URL-Shortener und weitere Analysefunktionen.
  • Lernmaterialien: E-Books, Videos, Workshops, Vorlagen und Fachwissen zu relevanten Online-Marketing-Themen, die insbesondere auch von der karlsCORE GmbH bereitgestellt werden können.
  • KI-gestützte Funktionen: Funktionen zur Unterstützung bei Analyse, Recherche, Content-Erstellung, Optimierung und Automatisierung.

Stand: Juni 2026

Der konkrete Funktionsumfang kann je nach gebuchtem Tarif, technischer Verfügbarkeit und Weiterentwicklung der Plattform variieren.